Eine Immobilie auf Fuerteventura als nicht-ansässiger Europäer zu kaufen ist zugänglicher als gedacht — aber es gibt spezifische Schritte zu beachten, oft unterschätzte Kosten und lokale Bürokratie, die unvorbereitete Käufer überraschen kann. In diesem Leitfaden begleiten wir Sie von Anfang bis Ende: von der NIE-Beantragung bis zum notariellen Kaufabschluss, mit allen realen Zahlen für 2026.
Warum europäische Nicht-Residenten auf Fuerteventura kaufen
Der Immobilienmarkt auf Fuerteventura wächst weiter. Europäische Käufer gehören zu den aktivsten auf der Insel: angezogen von der Kombination aus noch wettbewerbsfähigen Preisen gegenüber Mallorca, der Costa del Sol oder Ibiza, einem außergewöhnlichen Klima das ganze Jahr und einem Kurzzeitvermietungsmarkt, der reale Renditen zwischen 6 % und 10 % jährlich generiert.
Die Daten des Colegio de Registradores zeigen einen durchschnittlichen Preisanstieg von 9,3 % im Jahr 2025 auf Fuerteventura — über dem spanischen Landesdurchschnitt. Nördliche Zonen wie Corralejo und El Cotillo führen weiterhin das Wachstum an, während der Süden (Morro Jable, Costa Calma) Käufer anzieht, die bereits eintragsstarke Objekte mit hoher Saisonauslastung suchen.
Im Gegensatz zu Teneriffa oder Gran Canaria behält Fuerteventura noch weniger gesättigte Bereiche, in denen der Immobilienwert noch erhebliches Wachstumspotenzial hat. Für Europäer, die Rendite, Zweitwohnsitz oder Wohnsitz suchen, bietet die Insel ein Preis-Leistungs-Verhältnis, das in Europa sonst kaum zu finden ist.
Schritt 1 — NIE zuerst beantragen
Die NIE (Número de Identificación de Extranjero) ist die spanische Steuernummer für Ausländer. Sie ist für jeden Rechtsakt in Spanien absolut obligatorisch: Bankkonto eröffnen, Kaufvertrag unterzeichnen, Steuern zahlen oder eine Hypothek aufnehmen. Ohne NIE ist nichts möglich.
So beantragen Sie die NIE von Ihrem Wohnsitzland aus:
- Vereinbaren Sie einen Termin beim Spanischen Konsulat in Ihrem Wohnsitzland
- Benötigte Unterlagen: Reisepass + Kopie, ausgefülltes Formular EX-15, Kopie des Kaufanlasses (z. B. Kaufangebot oder Vorvertrag), 2 Passfotos
- Bearbeitungszeiten beim Konsulat: 2–4 Wochen
- Alternativ kann die NIE direkt auf Fuerteventura bei der Oficina de Extranjería mit Termin beantragt werden: in der Regel schneller (1–2 Wochen)
Die NIE kostet einen symbolischen Betrag (ca. €10) und hat kein Ablaufdatum. Wir empfehlen, sie bereits in der Erkundungsphase zu beantragen, bevor Sie eine konkrete Immobilie gefunden haben: Das beschleunigt den Prozess erheblich, wenn Sie zum Unterzeichnen bereit sind.
Schritt 2 — Immobilie finden und Vorabprüfungen
Bevor Sie irgendwelche Dokumente unterzeichnen, führen Sie immer folgende Überprüfungen durch:
- Auszug aus dem Registro de la Propiedad: Stellen Sie sicher, dass keine Hypotheken, Pfandrechte, Lasten oder laufende Rechtsstreitigkeiten auf der Immobilie lasten. Kostet ca. €20 und ist unerlässlich.
- Nota simple: Zusammenfassendes Dokument zur rechtlichen Situation der Immobilie. Immer vor dem Weitermachen anfordern.
- Energieausweis (Certificado de Eficiencia Energética): Für den Verkauf obligatorisch. Prüfen Sie, ob er aktuell ist.
- Technisches Gutachten (tasación): Nicht obligatorisch, aber empfehlenswert, insbesondere beim Kauf von Privat. Kostet €300–600 und schützt vor strukturellen Überraschungen.
Wenn Sie kein Spanisch sprechen, ist die Beauftragung eines lokalen zweisprachigen Beraters oder auf Immobilienrecht spezialisierten Rechtsanwalts (abogado) sehr empfehlenswert. Auf Fuerteventura gibt es mehrere Kanzleien mit Erfahrung bei europäischen Käufern.
Schritt 3 — Der Vorvertrag (arras)
In Spanien wird vor dem endgültigen notariellen Kaufabschluss der Vorvertrag (contrato de arras) unterzeichnet — vergleichbar mit einer Reservierungsvereinbarung. Es gibt drei Arten:
- Arras confirmatorias: Die häufigste Art, einfache Anzahlung auf den Preis
- Arras penitenciales (Art. 1454 CC): Am häufigsten bei Privatverkäufen verwendet. Tritt der Käufer zurück, verliert er die Anzahlung. Tritt der Verkäufer zurück, erstattet er den doppelten Betrag.
- Arras penales: Anzahlung mit zusätzlicher Vertragsstrafe bei Nichterfüllung
Der typische Anzahlungsbetrag beträgt 5–10 % des Preises. Die Frist zur Fertigstellung des Kaufabschlusses beträgt üblicherweise 30–60 Tage nach Unterzeichnung der arras. In dieser Zeit müssen Sie die Hypothek abschließen (falls erforderlich) und den Termin mit dem Notar koordinieren.
⚠️ Achtung: Prüfen Sie immer im Registro de la Propiedad, bevor Sie die arras unterzeichnen. Eine Immobilie mit unbezahlter Hypothek kann nicht ohne Weiteres verkauft werden — der Verkäufer muss die Schulden tilgen oder mit Ihrer Zustimmung auf Sie übertragen.
Schritt 4 — Der Notar und die Escritura de Compraventa
In Spanien hat der Notar eine andere Rolle als in anderen Ländern: Er beurkundet den Akt, führt aber keine eingehende Voruntersuchung durch. Die Vorprüfung liegt bei Ihnen und Ihrem Anwalt. Sie können den Notar frei wählen — wir empfehlen einen mit Erfahrung bei ausländischen Käufern.
Am Tag des Kaufabschlusses (escritura de compraventa) benötigen Sie:
- Original-NIE und Reisepass
- Den Restbetrag des Kaufpreises (Banküberweisung oder Bankbestätigter Scheck)
- Zahlungsnachweis für ITP oder IGIC (je nach Immobilientyp)
Die Notarkosten sind gesetzlich geregelt und hängen vom Kaufpreis ab. Bei einer Immobilie für €200.000 sind ca. €800–1.200 Notarhonorar + €300–500 für das Registro de la Propiedad zu erwarten.
Kaufsteuern auf den Kanaren: Der IGIC-Vorteil
Hier haben die Kanaren gegenüber dem Rest Spaniens einen wichtigen steuerlichen Vorteil:
Neubauten (obra nueva):
- IGIC (Kanarische Mehrwertsteuer): 6,5 % (vs. 10 % auf dem spanischen Festland)
- AJD (Dokumentenstempel): 1 %
Gebrauchtimmobilien:
- ITP (Impuesto sobre Transmisiones Patrimoniales): 6,5 % des deklarierten Wertes
Im Vergleich zu einem Kauf in Barcelona (ITP 10 %), Madrid (ITP 6 %, aber hohe Gemeindeabgaben) oder Mallorca (ITP 8–11 %) beträgt die Steuerersparnis auf den Kanaren bei einer €200.000-Immobilie €7.000–€9.000.
Hypothek für Nicht-Residenten auf Fuerteventura
Eine Hypothek als nicht-ansässiger Europäer in Spanien zu erhalten ist möglich, aber zu restriktiveren Konditionen als für Residenten:
- Maximale Finanzierung: 60–70 % des Immobilienwerts (Residenten erhalten bis zu 80 %)
- Maximale Laufzeit: 20–25 Jahre (vs. 30 für Residenten)
- Zinsen 2026: Euribor + Marge. Variabel ca. 2–3 %, fest ca. 3–4 %
- Erforderliche Unterlagen: letzte 3 Gehaltsabrechnungen (oder 2 Jahre Steuererklärung bei Selbstständigen), 6 Monate Kontoauszüge, Vermögenserklärung, NIE
Wir empfehlen, vor Beginn der Hypothekenprüfung ein Konto bei einer spanischen Bank (Banco Sabadell, CaixaBank, BBVA) zu eröffnen: Das erleichtert den Prozess erheblich und führt oft zu besseren Hypothekenkonditionen.
Zusammenfassung der Gesamtkosten für einen Kauf à €200.000
Bei einer Hypothek: zusätzlich 0,5–1 % für Bankgebühren und Bankgutachten einplanen.
Fazit: Lohnt sich ein Kauf auf Fuerteventura?
Ja — wenn die Transaktion sorgfältig geplant wird. Fuerteventura bietet noch niedrigere Preise als europäische Premiumdestinationen, eine vorteilhafte Steuergestaltung (IGIC 6,5 % statt 10 % auf dem Festland) und einen Kurzzeitvermietungsmarkt, der reale und konkrete Erträge erwirtschaftet.
Die wichtigsten Punkte:
- Die NIE ist der erste Schritt — beantragen Sie sie vor Beginn der aktiven Suche
- Prüfen Sie immer im Registro de la Propiedad, bevor Sie irgendein Dokument unterzeichnen
- Planen Sie 7–8 % zusätzlich zum Kaufpreis für Nebenkosten ein
- Die Hypothek für Nicht-Residenten ist möglich, aber auf 60–70 % des Wertes begrenzt
- Ein lokaler zweisprachiger Berater amortisiert seine Kosten deutlich
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